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hier finden Sie die aktuelle Ausgabe unseres MANAGEMENT-BRIEFs, der Ihnen relevante Informationen und praxisorientierte Tipps zu den Themen Marketing und Kommunikation liefert. Eine Mischung aus den vielbeachteten großen Themen und den entscheidenden Details sorgt für eine interessante Lektüre.

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Doch jetzt erst einmal viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg bei der Umsetzung!

Brainstorming ist eine großartige Technik, um kreative Ideen zu entwickeln. Es handelt sich dabei um eine klassische Team-Arbeit, welche die Kreativität Ihrer Mitarbeiter nicht nur strukturiert und kollektiv auf den Punkt bringt, sondern allen Beteiligten auch noch eine Menge Spaß macht.

Die Größe der Gruppe, die man für ein Brainstorming wählt, ist eigentlich unwichtig, aber wenn Sie die Technik zum ersten Mal in einem neuen Team durchführen wollen, sollte die Teilnehmerzahl überschaubar sein (bis zu 10 Personen). Sorgen Sie dafür, dass sich alle teilnehmenden Personen in einer entspannten Stimmung befinden: Stress, Streitigkeiten oder Zeitdruck sind bei dieser Technik hinderlich. Um solchen „Kreativ-Blockaden“ gezielt entgegenzuwirken, erweist es sich in der Praxis als sehr hilfreich, wenn Sie die klassische Büroatmosphäre von vorne herein gezielt durchbrechen: stellen Sie Gummibärchen auf den Tisch; sorgen Sie für genügend Getränke oder auch ein paar Kanapees. Sie können beispielsweise auch für eine inspirierende, dezente musikalische Untermalung sorgen. Je angenehmer Sie die Umgebung für alle gestalten, desto besser werden die Ergebnisse sein.

Beginnen Sie das Brainstorming, indem Sie einen Moderator für die Gruppe benennen, der die Ideen dokumentiert. Um dieses zu tun, bieten sich in der Regel große Filp Chart-Blätter an, auf denen Ideen, Konzepte und Stichworte mit bunten Markern notiert werden können. Vollgeschriebene Blätter sollten an den Wänden im Raum mit Klebebändern verteilt werden, so dass die genannten Ideen stets präsent sind, wenn sich die Brainstorming-Session mit der Zeit vertieft.

Desweiteren sollte der Moderator die folgenden 6 Regeln und Ansätze für das Brainstorming beachten:

  1. Jegliche Kritik sofort unterbinden – Alle Ideen, egal wie verrückt und abgehoben sie auch scheinen mögen, sollten vom Moderator aufgenommen und dokumentiert werden, ohne dass Sie durch Mitglieder der Gruppe selbst kritisiert werden. Die grundlegende Idee des Brainstormings ist es, soviele Ideen wie möglich auf den Tisch zu bringen. Quantität geht daher zunächst einmal vor Qualität. Oft steckt gerade in den verrücktesten Ideen ein guter Kern für besonders erfolgreiche Ansätze.
  2. Ideen nie sofort bewerten – Das moderne Arbeitsleben zwingt viele Manager immer wieder zur Bewertung von Ideen. Schließlich werden Sie dafür bezahlt, zu sagen, was „richtig“ und „falsch“ ist. Dafür ist das Brainstorming allerdings der falsche Ort. Unterbrechen Sie den kreativen Prozess des Brainstormings nie, indem Sie Teilnehmern erlauben, eine genannte Idee zu bewerten. Stattdessen beenden Sie das Brainstorming mit einer Menge vollgeschriebener Blätter; schlafen Sie einfach mal eine Nacht drüber und schauen Sie am nächsten Tag noch mal mit etwas Distanz auf die entwickelten Ideen. Jetzt sind Sie in der Lage und auch Stimmung die Dinge besser bewerten zu können.
  3. Nutzen Sie spontane Interaktion und Gruppendynamik – Die besten Brainstorming-Sessions haben ein schnelles Tempo und machen viel Spaß. Um dieses zu erreichen, sollten Teilnehmer stets versuchen Ihre eigenen Ideen auf die vorausgegangenen aufzubauen. Das bringt manchmal unerwartete kreative Wendungen, die Sie ja auch eigentlich generieren wollen. In der Regel erreichen Sie dies, indem Sie das Tempo der Gruppe schnell halten. Lassen Sie die Teilnehmer nicht zu lange überlegen, sondern sorgen Sie dafür, dass möglichst spontan und assoziativ gearbeitet wird (s.a. Regel Nr. 6). Greifen Sie auch Antworten von Teilnehmern auf und fragen Sie gezielt, was der Gruppe sonst noch dazu einfällt.Es ist Aufgabe des Moderators, die genannten drei Grundregeln vor einer Session allen Teilnehmern zu verdeutlichen und dafür zu sorgen, dass diese Regeln auch eingehalten werden!Während alle Brainstormings diesen drei Grundregeln folgen sollten, gibt es unzählbare Techniken, um sich dem kreativen Prozess – dem eigentlichen Entwickeln von Ideen – zu nähern. Im Folgenden werden wir drei aufführen, die sich in der Praxis immer wieder als besonders hilfreich erweisen.
  4. Die grundlegenden Fragen in den Mittelpunkt stellen – Nehmen wir an, Sie haben für das Familienunternehmen, in dem Sie arbeiten, ein neues Produkt entwickelt und suchen jetzt einen neuen Ansatz, dieses zu vermarkten. Der Moderator könnte in diesem Fall das Brainstorming beispielsweise mit der Frage beginnen: „Was wünschen sich potenzielle Verbraucher unseres Produktes?“. Die Teilnehmer würden dann z.B. kreative Antworten entwickeln, wie „Zeit sparen“, „gesünder leben“ oder „schneller zur Arbeit kommen“, aus denen Sie später schöpfen können. Eine andere Idee wäre es das Alleinstellungsmerkmal Ihres neuen Produktes in den Mittelpunkt zu stellen – also z.B. die Tatsache, das Ihr Produkt nur einen einzigen Bedienungsknopf hat. Die Frage könnte dann beispielsweise lauten:“Welchen Nutzen bringt dieses Alleinstellungsmerkmal?“ Versuchen Sie daher stets in Vorbereitung auf ein Brainstorming, die entscheidenden Fragen zu identifizieren und diese durch geschickte Fragen in den Mittelpunkt des kreativen Prozesses zu stellen.
  5. Setzen Sie die richtigen Leute an einen Tisch und fordern Sie sie heraus – Brainstorming wird nicht nur von Menschen angewandt, die im Marketing beschäftigt sind. Mit einem Brainstorming können selbst die schwierigsten Fragestellungen in Ihrem Unternehmen bewältigt werden, vorausgesetzt Sie haben die richtigen Teilnehmer in Ihrer Gruppe. Nehmen wir beispielsweise an, Ihr Unternehmen ist in der Autoteilezuliefer-Industrie tätig und möchte herausfinden wie man mit bestehender Technik und bestehendem Know-how in andere Märkte außerhalb Ihres Kerngeschäftes vordringen kann. Es wäre töricht, wenn in diesem Fall nur die Marketing-Abteilung an einem Brainstorming teilnehmen würde. Vielmehr lösen Sie das Problem optimal mit einem Brainstorming, welches Sie unter den Facharbeitern und Entwicklern der Firma durchführen. Stellen Sie in einer solchen Gruppe beispielsweise Fragen, was man mit dem vorhandenen Wissen und dem bestehenden Equipment der Firma noch alles herstellen könnte, werden die Antworten und Ideen oft mehr wert sein, als die eines Marketing-Managers. Und Sie werden auch feststellen, dass Ihre Facharbeiter – wie diesem geschilderten Beispiel – unter der kreativen Herausforderung zu Höchstleistungen angespornt werden.
  6. Nutzen Sie Assoziationsketten – Spontane Assoziationen sind für das Marketing Gold wert, denn viele der besten Marketing-Ideen basieren darauf. Eine beliebte Technik ist z.B. die Kombination assoziativ gebildeter Wortlisten: .Nehmen wir beispielsweise an, Ihre Firma hat ein neues Haargel entwickelt und Sie wollen unter anderem einen neuen Slogan für dieses Produkt entwickeln. Schreiben Sie in diesem Fall beispielsweise die Produktgattung auf ein Filp-Chart und sammeln Sie alle spontanen Wort-Assoziationen der Teilnehmer auf diesem Blatt. Auch hier gilt die Regel: Nehmen Sie nur wirklich spontan genannte Antworten auf und beenden Sie den Prozess, wenn die Gruppe anfängt „nachzudenken“. Als nächstes wählen Sie eine der genannten Assoziationen aus (z.B. „flexibler Halt“) und beginnen damit noch einmal ein neues Assoziationsspiel auf einem weiteren Blatt. Zum Schluss erhalten Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Assoziationslisten, die alle im Weitesten Sinne aus dem Stammprodukt Gel entstammen. Wählen Sie jetzt, um Ihren neuen Slogan zu entwickeln jeweils ein Wort aus 2-3 unterschiedlichen Listen und verknüpfen diese kreativ miteinander. Sie werden sehen: Sie kommen so auf die tollsten Ideen!

Kreative Inspiration ist etwas, was den Einzelnen häufig erst unter der Dusche überrascht. Für den Marketing-Treibenden ist dies häufig schweißtreibend, da man nie genau weiß, wie viele Duschen man nehmen muss, bis die richtige Idee da ist. Brainstorming hingegen stellt eine erprobte Gruppen-Technik dar, die erstaunlich gute Ergebnisse im Prozess der systematischen und strukturierten Ideenfindung liefert. Versuchen Sie’s doch einfach mal selbst: Sie werden überrascht sein, wie viele Ideen Ihr Team liefern kann!

Unabhängig von seiner Rechtsform hat jedes Unternehmen, welches künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nimmt, eine gesetzlich festgelegte Künstlersozialabgabe auf alle gezahlten Entgelte in diesen Bereichen zu leisten. Dadurch gewährleistet der Gesetzgeber, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen, wie Arbeitnehmer. In der Praxis wissen allerdings nur die wenigsten Unternehmen in Deutschland von dieser Gesetzgebung.

In Zusammenarbeit mit Agenturen übernimmt diese Abgabe im Regelfall die Agentur, die prozentual auf Gehälter, Honorare oder Tantiemen von angestellten oder freien, Künstlern, Designern, Textern oder Journalisten aufgeschlagen wird. Aber auch hier kommt es letztendlich immer wieder auf das Kleingedruckte in Verträgen an.

Seit Juli 2007 ist nun die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung der Künstlersozialabgabe-pflicht bei Arbeitgebern zuständig. Damit ist eine Überprüfung in jedem Marketing-aktiven oder werbetreibenden Unternehmen früher oder später unumgänglich geworden.
Aus gegebenem Anlass haben wir im Folgenden noch einmal die wichtigsten Fragen zur Künstler-sozialabgabepflicht für Sie zusammengefasst:

Was ist die Künstlersozialabgabe und wie hoch ist sie?
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der
Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie bezuschusst die Beiträge ihrer Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflege-versicherung. Selbständigen Künstlern und Publizisten, die in der KSK sind, steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge auf aus einem Zuschuss des Bundes (20 %) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 %), die Kunst und Publizistik verwerten. Die Künstlersozial-abgabe stellt daher den “Quasi-Arbeitgeberanteil” dar.

Der einheitliche Abgabesatz wird jährlich nach dem aufzubringenden Beitragsvolumen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt und festgesetzt.

Jahr                 2001      2002      2003      2004      2005      2006      2007      2008
Abgabesatz      3,9 %      3,8%      3,8%     4,3 %     5,8 %     5,5 %    5,1 %    4,9%

Wer ist künstlersozialabgabepflichtig?
Betroffen sind alle Unternehmer, unabhängig von Ihrer Rechtsform. Darunter fallen:

  • Die typischen Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen wie etwa Verlage, TV-Sender, Musikproduzenten, Werbeagenturen usw.
  • Die sogenannten Eigenwerber, also die Unternehmen, die für Ihre Zwecke Werbung betreiben, z.B. Werbeprospekte, Gestaltung Homepage oder Visitenkarten, Briefpapier etc.
  • Die Generalklausel, welche als Auffangtatbestand alle Unternehmen erfasst, die regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um im Zusammenhang mit der Nutzung Einnahmen zu erzielen. Eine Regelmäßigkeit liegt vor, wenn mehr als drei Veranstaltungen im Kalenderjahr durchgeführt werden und dabei Künstler oder Publizisten auftreten

Worauf ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen?
Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte (z. B. Gagen, Honorare, Tantieme) zu zahlen, die an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Dazu gehören auch alle Nebenkosten, z. B. Telefon- und Materialkosten.

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören:

  • die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften (z.B. Gema)
  • Reisekosten und andere steuerfreie Aufwandsentschädigungen, die dem Künstler im Rahmen der steuerlichen Freibeträge erstattet werden

Wer ist Künstler oder Publizist im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes?
Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst selbständig schafft, ausübt oder lehrt.

Es spielt für die Abgabepflicht keine Rolle, ob der Künstler oder Publizist in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht. Auch wenn der Künstler ständig im Ausland tätig ist oder im Ausland seinen Wohnsitz hat, besteht für das beauftragende Unternehmen Abgabepflicht.

Nicht abgabepflichtig sind dagegen Zahlungen an juristische Personen, wie z. B. eine GmbH, da diese nicht selbständig tätig sind.
Beteiligung mehrerer Unternehmer – Wer ist meldepflichtig?
Oft sind verschiedene Unternehmer z.B. als Management, Agentur, Vermittler, Tournee-Veranstalter und örtlicher Veranstalter an einer Veranstaltung beteiligt. Es stellt sich dann die Frage, wer die Künstlersozialbgabe zu entrichten hat.

Grundsätzlich gilt, dass die Künstlersozialabgabe nur einmal zu zahlen ist. Entscheidend sind stets die vertraglichen Verhältnisse. Die Abgabepflicht für eine Veranstaltung liegt grundsätzlich bei dem Unternehmer, der die direkten vertraglichen Beziehungen zu dem Künstler unterhält.
Wie funktioniert das Verfahren mit der Künstlersozialkasse?
Alle Unternehmen, die mit Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten und zum abgabepflichtigen Personenkreis gehören, müssen sich selbst und ohne besondere Aufforderung bei der Künstlersozialkasse melden. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht!

Das Gesetz bestimmt, dass alle im Laufe eines Jahres an Künstlern und Publizisten gezahlte Entgelte inklusive Nebenkosten von den Unternehmen aufzuzeichnen sind. Bis zum 31.03. des Folgejahres sind die Gesamtbeträge an die Künstlersozialkasse zu melden.

Aufgrund der Abrechnung für das Vorjahr berechnet die Künstlersozialkasse monatliche Vorauszahlungen für das laufende Jahr (ein Zwölftel der Entgeltsumme des Vorjahres multipliziert mit dem aktuellen Abgabesatz).

Unternehmen, die sich erstmals bei der Künstlersozialkasse melden und bereits seit längerem aktiv sind, müssen rückwirkend Künstlersozialabgabe zahlen. Die Künstlersozialabgabe wird für einen Zeitraum von 5 Jahren nacherhoben. Wer seiner Meldepflicht bewusst nicht nachkommt, muss mit einer weitergehenden rückwirkenden Inanspruchnahme rechnen. Zudem sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR für diejenigen Unternehmen vor, die Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen.

Die Information zu diesem Artikel wurde von unserem Partnerunternehmen der Steuerberatersozietät Sander Fiedler, Berlin zusammengestellt. Bei weiteren Fragen zur Künstlersozialabgabepflicht können Sie sich auch gerne an Steuerberater Dietrich Sander (sander@sander-fiedler.de) oder an die Künstlersozialkasse selbst wenden (www.kuenstlersozialkasse.de).

Zusatznutzen heißt das Zauberwort, wenn es um die entscheidende Frage geht, was Sie potenziellen Kunden zu bieten haben, wenn sie sich auf eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen einlassen sollen. Im besten Fall handelt es sich dabei um ein alleinstellendes Wesensmerkmal Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes, welches genügend Überzeugungskraft besitzt, damit sich potenzielle Kunden mit Ihrem Angebot auseinandersetzen.

In der Praxis sind allerdings die Chancen, dass man solch eine alleinstellende – weil einzigartige – Information über Ihr Unternehmen findet, leider nur sehr gering. In den meisten Fällen handelt es sich bei diesem Wesensmerkmal um eine Kombination nicht ganz so spektakulärer Gründe, die Ihrem Unternehmen zumindest einen eindeutig wahrnehmbaren Vorteil gegenüber Ihren Wettbewerbern verschafft.

Dieses einzigartige Wesensmerkmal, oder die Kombination mehrerer Unterscheidungsmerkmale, hat über die Jahre mehrere Namen von unterschiedlichen Marketing-Gurus erhalten. Die bekannteste und am häufigsten verwendete Bezeichnung ist dabei sicherlich die von Rosser Reeves kreierte unique selling proposition (oder kurz: USP), die er als Geschäftsführer der amerikanischen Werbeagentur Bates in den 50er Jahren entwickelte.

Das Interessante an einer USP ist jedoch die Tatsache, dass diese nicht zwingend etwas mit Ihrem Unternehmen, Ihren Produkten oder Dienstleistungen zu tun haben muss: die USP beschreibt lediglich eine Wahrnehmung, die das Angebot Ihres Unternehmens in den Augen der potenziellen Käuferschaft einzigartig macht. Denn wenn Sie es schaffen, die Wahrnehmung dahingehend zu beeinflussen, dass Ihr Unternehmen im Markt das einzige ist, welches über ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal redet, wird Ihnen letztendlich auch eine Alleinstellung zugebilligt.

Um die Kraft dieses psychologischen Werbetricks an einem Beispiel zu verdeutlichen, lohnt es sich, einen Blick auf die Verkaufsstrategie des Joghurt-Produzenten Danone zu werfen: Warum ist beispielsweise ein banaler Trink-Joghurt unter dem Namen Actimel so überaus erfolgreich geworden? Weil die Marketing-Abteilung von Actimel eine USP kreiert hat, die absolut alleinstellend ist: die nur in Actimel enthaltene Joghurt-Kultur „L. Casei Defensis“. Und diese suggeriert den Stress-geplagten, unter Zeitknappheit und fehlendem Ernährungsbewusstsein leidenden modernen Menschen glaubhaft und plausibel einen alleinstellenden Zusatznutzen: nämlich, dass bei regelmäßigem Verzehr dadurch die Abwehrkräfte gestärkt werden.

Interessant an dieser Werbe-Strategie ist die Tatsache, dass eigentlich jeder Trink-Joghurt lebendige Kulturen – also Bakterien – enthält, die der Körper braucht, um grundlegende Funktionen, wie die Verdauung aufrecht zu erhalten, was sich wiederum in der allgemeinen Abwehrkraft des Körpers widerspiegelt. (Ernährungswissenschaftler mögen mir hier meine Vereinfachung biologischer Prozesse verzeihen, denn schließlich möchte ich die UPS und nicht die Auswirkung von Joghurt-Kulturen auf den menschlichen Körper demonstrieren.) Die Marketing-Abteilung von Danone hatte seinerzeit erkannt, dass die Entwicklung und kommunikative Hervorhebung von L.Casei Defensis eine Möglichkeit darstellte, dem alltäglichen Produkt „Trink-Joghurt“ ein alleinstellendes Wesensmerkmal zu geben. Danone hat also nicht den Trink-Joghurt neu erfunden, sondern die Wahrnehmung von Trink-Joghurt alleinstellend geändert und für sich genutzt, um daraus eine starke Marke zu machen.

Die USP ist ein sehr wichtiger Aspekt bei der Entwicklung einer Marketing-Strategie. Sie können sich sicher sein, dass es immer ein bestimmten Aspekt Ihres Unternehmens gibt, den Sie alleinstellend vermarkten können: sei er in Ihren Produkten oder Dienstleistungen, in der Art und Weise wie Sie diese verkaufen und vertreiben oder in der zusätzlichen Kundenbetreuung, die Sie kreieren, damit Ihre Kunden auch wiederkommen. Es ist immer etwas im Mix der gesamten Wertschöpfungskette zu finden, was sich in eine USP verwandeln lässt. Alles was Sie tun müssen, ist diesen Aspekt zu finden und ihn Ihren potenziellen Kunden als erster mitzuteilen.

Natürlich hört sich das Ganze an dieser Stelle leichter an, als es in der Praxis ist. Denn wie schon anfangs gesagt: die wenigsten Unternehmen haben eine wirkliche Alleinstellung (bzw. sich die Mühe gemacht, eine Alleinstellung zu definieren)! Wenn Sie jedoch im Begriff sind, eine neue Marketing-Strategie bzw. Kommunikations-Strategie für Ihr Unternehmen oder eines Ihrer Produkte zu entwickeln, kann Ihnen die folgende Fragen-Liste sicherlich behilflich sein, ein ganz spezifisches Wesensmerkmal zu finden, welches im Stande ist, die Wahrnehmung Ihrer Kunden auf Ihr Unternehmen oder Produkt – und nur darauf! – zu fokussieren.

Finden Sie die USP für Ihr Unternehmen/Produkt, indem Sie sich folgende (manchmal heikle) Fragen stellen und diese ganz ehrlich beantworten:

  • Ist Ihr Unternehmen/Produkt einzigartig?
  • Wenn ja, in welcher Art und Weise?
  • Können Sie diese Alleinstellung glaubhaft beweisen?
  • Wenn „einzigartig“ nicht zutrifft, ist das Unternehmen/Produkt in dem, was es tut, besser als Ihr Wettbewerb?
  • Und wenn ja, was genau macht es besser?
  • Können Sie in einfachen, klaren Worten ausdrücken, warum Ihr Unternehmen/Produkt besser ist, als der Wettbewerb?
  • Bietet Ihr Unternehmen/Produkt eine besonders hochwertige Qualität an – entweder Preisgebunden oder unabhängig vom Preis?
  • Bietet Ihr Unternehmen/Produkt einen bestimmten Nutzen an?
  • Können Sie diesen Nutzen in einfachen Worten auf den Punkt bringen?
  • Unterstützen Ihr Unternehmen die Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen durch kompromisslose Garantien oder 1-A Kundenbetreuung?
  • Sind Ihr Unternehmen und Ihre Produkte vollkommen verlässlich? Oder anders gefragt: Haben Sie und Ihre Firma Anstand? (Diese Frage mag eigenartig erscheinen, ist aber aus der praktischen Erfahrung eines Beraters heraus eine der wichtigsten überhaupt. Viele Unternehmen überschätzen Ihre Produkte und Dienstleistungen und nehmen es mit der Qualität und der Zufriedenstellung Ihrer Kunden leider manchmal nicht so genau, wie es die Kunden gerne hätten.)
  • Gibt Ihr Unternehmen Ihren Kunden das Gefühl, dass Ihre Firma schon eine ganze Weile da ist und das in Zukunft auch so bleiben soll?
  • Weiß jeder, der geschäftlich mit Ihrem Unternehmen verkehrt (und das gilt ganz besonders in b-to-b Märkten), dass Ihr Unternehmen sich unverzüglich um jedes Problem kümmern wird, welches in dieser Geschäftsbeziehung auftreten sollte?
  • Sind Sie, im gehobenen Management, bereit bei allen Kundenproblemen – wenn nötig auch persönlich – zu helfen, unabhängig davon, ob dieses ein Teil Ihres gewöhnlichen Kundenservices darstellt?
  • Wenn Ihr Unternehmen schon länger in Ihrem Geschäftsfeld tätig ist, verfügt es über solide (besonders: lokal namhafte) Referenzen, die in Ihrer Werbung verwendet werden können?
  • Können potenzielle Kunden Ihre bestehenden Kunden kontaktieren, um die Geschäftserfahrungen mit Ihnen zu überprüfen?
  • Wenn Ihr Unternehmen morgen seine Geschäfte aufgeben würden, würde es – außer Ihren Investoren oder Ihrer Bank – irgendjemanden stören?

Nehmen wir jetzt also an, dass Sie zumindest eine der oben gestellten Fragen mit „ja“ beantworten können (vielleicht sogar mehr, als nur eine): Herzlichen Glückwunsch! Schreiben Sie die Antwort auf ein Blatt Papier und Sie haben eine USP.

Geben Sie das Ganze am besten gleich an Ihre Werbeagentur weiter. Die wird es Ihnen danken.

Ralph Barnick leitet, im Rahmen des Management Circle, ein zweitägiges Seminar mit dem Thema: Agenturen erfolgreich managen. Die Seminare finden zwischen Ende März und Ende April in Frankfurt a. M., Düsseldorf und München statt. Die genauen Seminarinhalte, Termine und alle weiteren Details finden Sie auf den Seiten des Management Circle und auf dem dazugehörigen PDF.
In einem direkten Anschlussseminar bietet der Management Circle am dritten Tag ein Seminar von Prof. Dr. Norbert Drees an, in dem es um professionelle Agentur-Briefings geht.
Wenn Sie sich für diese Seminare, einzeln oder in Kombination, interessieren, können Sie sich über KRANNICH und BARNICK anmelden und erhalten einen zusätzlichen Rabat von 5% auf die Seminarkosten des Management Circle.